Sicher und gut informiert

Egal wann, egal wie. Wir sind jederzeit für Sie da

Gefahrstoff-verordnung und Arbeitsschutz.

Wir schulen und unterweisen Ihre Mitarbeiter. Neben der technischen Betreuung beraten wir unsere Kunden unabhängig und fundiert in sicherheitsrelevanten und betrieblichen Fragen.

Zu unserem Beratungsangebot gehören unter anderem:

    • Funktionsprüfungen von Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser mittels Färbeversuch oder Farbpunkttest
    • Sicherheitstechnische Untersuchung zur Vermeidung von Gefährdungen und Risiken an Zulauf-, Ablauf- und Ansauganlagen mittels Haarfangprüfung
    • Schulungen im Bereich der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung gemäß DIN 19643
    • Unterweisungen im Umgang mit den Gefahrstoffen in der Wasseraufbereitung (Chlorgas, Natriumhypochlorit, Calciumhypochlorit, Schwefelsäure, Natronlauge, Flockungsmittel etc.) gemäß ArbSchG und GefSoffV
    • Erstellung von individuellen Chlorgasalarmplänen gemäß DIN 19606 und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
    • Überprüfung der ausreichenden Gasdichtheit von Chlorgasräumen mittels Nebeltest gemäß DIN 19606
    • Ausarbeitung von Sicherheits- und Strategiekonzepten für öffentliche Bäderbetriebe
    • Wiederkehrende Prüfung von Wasserattraktionen und Wasserrutschen gemäß einschlägigen Regelwerken
    • Wiederkehrende Prüfung von Schwimmbadgeräten gemäß DIN EN 13451
    • Wiederkehrende Prüfung von Spielgeräten und Spielplätzen gemäß DIN EN 1176

    Als Betreiber ist die Schulung Ihrer Mitarbeiter in Gefahrstoff- und Arbeitsschutz unerlässlich. Lassen Sie uns diese Verantwortung für Sie übernehmen – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite!

     

    Gefahrstoffverordnung §14 Abs. 2 (GefStoffV) – Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen

    Betreiber von Chlorungs- und anderweitigen Gefahrstoffanlagen sind verpflichtet die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit arbeitsplatzbezogen zu unterweisen. Die Unterweisung muss für die Beschäftigten in verständlicher Form und Sprache erfolgen, sowie generell mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Über diese wiederkehrenden Schulungen sind schriftliche Nachweise zu führen, welche von den Unterwiesenen durch eine Unterschrift zu bestätigen sind.

    DGUV Regel 107-001

    Eine Schulung gemäß DGUV Regel 107-001 „Betrieb von Bädern“ verpackt Hinweise und Empfehlungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb von öffentlichen Bäderbetrieben praxisnah und verständlich für ihre Beschäftigten.

    DGUV Information 213-040

    In der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung kommen mannigfaltige Chemikalien und Hilfsstoffe zur Anwendung, von denen zahlreiche gesundheitliche Gefährdungen ausgehen können. Daher ist es umso wichtiger die Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften wiederkehrend zu schulen, um Unfälle und gesundheitliche Folgen zu vermeiden. Die DGUV Information 213-040 legt einen Fokus auf die praxisgerechten Tätigkeiten im Umgang mit Gefahrstoffen und stellt eine Ergänzung zur DGUV Regel 107-001 dar.

    DGUV Information 203-086

    Die DGUV Information 203-086 gilt als Handlungshilfe für Betriebe die Arbeiten mit Chlorungseinrichtungen und Chlorungschemikalien zur Desinfektion von Trinkwasser. Regelmäßige Schulungen unterstützen bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften für Tätigkeiten an Chlorungseinrichtungen in der Trinkwasseraufbereitung. 

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